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RG, 10.11.1924 - I 592/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Welches Rechtsverhältnis wird durch die Bereitstellung von Eisenbahnwagen zwischen dem Wagenbesteller und der Eisenbahn begründet? 2. Ist die Urteilsformel genügend bestimmt, wenn sie lediglich die Verurteilung zur Beseitigung von Beschädigungen ausspricht?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eisenbahnfracht; Wagengestellung; Schadensersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 109, 150
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.03.1972 - VI ZR 203/70
Klage gegen die Bundesbahn auf Schadensersatz infolge eines Brandunglücks - …
Ob die Klägerin diese Ansprüche nicht doch entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts aus dem Gesichtspunkt einer Fortwirkung gewisser frachtrechtlicher Verpflichtungen auch auf den Beförderungsvertrag hätte stützen können (RGZ 109, 150, 151;… Finger, Eisenbahnverkehrsordnung 4. Aufl. § 82 Anm. 1 c, § 75 Anm. 1 n), kann offen bleiben. - BGH, 22.01.1971 - I ZR 108/69
Haftung des Güterfernverkehrsunternehmers
Verletzt sie diese Pflicht, haftet sie nach allgemeinen Grundsätzen, wie für den Fall entschieden worden ist, daß ein auf dem Bahngelände stehender Möbelwagen des Absenders beim Verladen durch anprallende Waggons beschädigt wurde (RGZ 109, 150, 151 f).